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Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Az: 2 Ws 221/15, Beschluss vom 09.12.2015 Leitsatz vom Verfasser: Wird für ein Geschwindigkeitsmessgerät keine Lebensakte geführt, obliegt der Bußgeldbehörde die Klärung der Frage, ob an dem Gerät nach der letzten Eichung Reparaturen vorgenommen worden sind. Hat sie dies nicht getan, kann das Amtsgericht die Sache…
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Einsichtsrecht in Bedienungsanleitung und Lebensakte